Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Nutzungsumfang
Der Vertragspartner/in ist ab Trainingsbeginn berechtigt Sporttreff während der ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Das Nutzungsentgelt umfasst die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis. Eine Nichtbenutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kündigung. Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar. Bei unberechtigter Weitergabe des Clubausweises an andere Personen werden pro Verstoß 400,– Euro Strafgeld erhoben. Ein Verlust des Clubausweises ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust des Clubausweises wird erneut die Kartengebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig.
2. Mitgliedsbeiträge
Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Buchung erfolgt 14- tägig. Immer montags. Gerät das Mitglied schuldhaft mehr als 2 Monate mit den Abbuchungen in Zahlungsrückstand, ist der Sporttreff berechtigt, die bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin ausstehenden Beiträge einzufordern.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen können in Verbindung mit einer neuen Mitgliedschaft dazu oder abgebucht werden. Zum ersten Buchungsdatum (siehe Beginn der Mitgliedschaft/Laufzeit) werden die einmaligen Gebühren für die Clubkarte, Milonkarte und die Startgebühr gebucht. Diese Buchung findet einmalig während der gesamten Laufzeit statt. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar.
Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Schwangerschaft, Bundeswehr oder im Krankheitsfalle für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Zeitspanne, um welche sie geruht hat. Der Nutzer erteilt dem Club bis auf Widerruf die anfallenden Zahlungen/Forderungen mittels Abbuchungsauftrag, von dem nachfolgend benannten Konto 14-tägig, im Voraus mittels Lastschrift abzubuchen.
Der wöchentliche Grundbetrag erhöht sich pro Jahr um 0,12 €.
3. Hausordnung
Es gilt die im Sporttreff ausgehängte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich Sporttreff vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Den Anweisungen des Personals Sporttreff ist immer Folge zu leisten.
4. Pflichten der Mitglieder
Anschriftsänderungen – bei Bankeinzug auch Kontoänderungen- sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat Sporttreff die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeanfragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen.
5. Haftung
Gesundheitsschädigungen des Nutzers aufgrund unsachgemäßen Gebrauch der Geräte/Einrichtungen hat das Studio nicht zu vertreten. Das Mitglied erklärt sporttauglich zu sein. Eine verschuldensabhängige Haftung des Studios ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten des Sporttreffs zurückzuführen.
6. Nebenabreden/Teilnichtigkeit
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.